Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

# GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparatur- /Montagebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb

 

CE Immobilien und Technik GmbH,

Geschäftsführer: Christopher und Helmut Ey

(kurz: CE ImmoTech)

Mittelstr. 38, 34414 Warburg,

Telefon (0 5641) 3300,

Fax (0 5641) 2462

Mail info@ce-immotech.de

 

und

 

ihren Kunden. (Verbraucher und Unternehmer).

 

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

 

 

# ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei CE ImmoTech GmbH, stellen lediglich ein Angebot an CE Immotech GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch CE Immotech GmbH.

 

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

 

1.3 Die Annahme erfolgt durch CE Immotech GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

 

2. Lieferung

 

2.1 CE Immotech GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.  

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

 

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.,

Bei Produkten mit Rohstoffanteilen, behalten wir uns, aufgrund schwankender Tagespreise, marktübliche Preisanpassungen vor.

 

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

 

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CE Immotech GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).

 

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

 

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von CE Immotech GmbH zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an CE Immotech GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von CE Immotech GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von CE Immotech GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde CE Immotech GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an CE Immotech GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die CE Immotech GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von CE Immotech GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und CE Immotech GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. CE Immotech GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von CE Immotech GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

4. Gewährleistung

 

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die CE Immotech GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

 

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

 

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die CE Immotech GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die CE Immotech GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

 

# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

 

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

 

1. Kosten

 

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

 

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

 

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

 

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die

unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

 

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

 

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

 

2. Kündigung / Schadenersatz

Kündigt der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag vor Beginn der Arbeiten, so muss er der CE Immotech GmbH nach §648BGB einen Schadenersatz für die angefallenen Aufwendungen in Höhe von 5% des Auftragswertes leisten.

 

Kündigt der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag nach Beginn der Arbeiten, so muss er der CE Immotech GmbH über die vorgenannten 5% hinaus die bis dahin angefallene Leistungen und Lieferungen entsprechend dem Angebot/Auftrag vergüten.

 

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig, spätestens jedoch nach 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Die CE Immotech GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, sowie bei längerer Auftragsdauer entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.

 

4. Mitwirkungspflichten

 

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

 

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

 

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist CE Immotech GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

 

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von CE Immotech GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

 

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

 

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

 

7. erweitertes Pfandrecht

Der CE Immotech GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht, an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand gegenüber dem Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage, CE Immotech GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von CE Immotech GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von CE Immotech GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

 

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die CE Immotech GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der CE Immotech GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

 

 

# WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

 

Widerrufsbelehrung – Werkvertrag

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CE ImmoTech GmbH, Mittelstr. 38, 34414 Warburg, 05641 3300, 05641 2462, info@ce-immotech.de) mittels einer eindeutigen Erklärung

(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

 

Das Gesetz bestimmt einige Ausnahmefälle, in denen dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht.

 

Zu den Ausnahmen zählen insbesondere:

 

  • Die Lieferung von Waren, welche nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Waren, die nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden (wie z.B. Werkmaterialien und Baustoffe).
  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z. B. Wasserrohrbrüche).
  • bei Lieferung von Waren, die schnell verderben können (z.B. Torten, Fleisch- und Wurstwaren).
  • Verträge, die in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen werden

 

 

# DATENSCHUTZ

 

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die CE Immotech GmbH, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Eine Weitergabe der Daten findet ggf. statt an - Lieferanten (zur Materialanlieferung an die Baustelle) und/oder - von uns beauftragte Subunternehmer und/oder - unseren Steuerberater.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.  Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.

Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Sie können unsere Ansprechpartner für den Datenschutz unter info@ce-energietechnik.de erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

 

 

 

 

Warburg, den 01.02.2021

 

 

Geschäftsführung

CE Immotech GmbH

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig

                             

Zertifiziert für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nach §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und Art. 6 der EU-Verordnung Nr.2015/2067. Verliehen von der Bezirksregierung Detmold

Fachbetrieb für die Gewerke Heizung/Sanitär und Elektro

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Mittelstr. 38
34414 Warburg-Daseburg

 

Kontakt

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